Mediennachhilfe
Wir sind einerseits entsetzt, wie schnell sich gerade auf den Sozialen Medien selbst die dümmlichsten Kommentare und Meldungen verbreiten. Andererseits wird immer wieder moniert, dass es den Menschen an Medienkompetenz fehle. Nun, äh, wie sollen wir sagen …“Nein!“ Es fehlt den Menschen nicht an Medienkompetenz – und falls doch, welche Menschen sind gemeint? Die Verfasser- oder die Leser/innen?
Was fehlt, ist ein Leseverständnis. Die meisten Menschen sind es nicht mehr gewohnt, lange Texte genau zu lesen. Und genau das machen sich wiederum andere zunutze – manche plump, manche clever.
Wir wollen helfen. Also versuchen wir uns mal an dem Text, der auf kicker.de zum Ende Ende der Posse um den Geschäftsführer Sport der TSG 1899 Hoffenheim veröffentlicht wurde:
Nach Hopp-Antrag: Schicker bleibt Sportgeschäftsführer
Framing: Es wird eine Kausalität suggeriert. Hopp hat aber keinen Antrag gestellt, dass Schicker Sportgeschäftsführer bleibt. Sein Antrag bezog sich auf eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit der von Henssler einberufenen Gesellschafterversammlung. Das Landgericht stellte fest, dass sie es nicht war. Zwei unterschiedliche Sachen. Nicht falsch, aber für den „recht und billig denkenden Menschen“ irreführend dargestellt. Innerhalb des Gesetzes gegen den Unlauteren Wettbewerb (UWG) hätte der Kicker da jetzt ein Problem, aber als Presseorgan ist das durch die Meinungsfreiheit gedeckt. Das ist in Ordnung so. Man sollte es nur wissen.
An diesem Montag sollte eigentlich eine Gesellschafterversammlung die Zukunft von TSG-Geschäftsführer Schicker klären. Doch diese wurde abgeblasen.
Ebenfalls irreführend. „abgeblasen“ suggeriert eine hektische, vom Iniator selbst in die wege geleitete freiwillige Absage einer Veranstaltung. Wie oben dargelegt, war der Grund aber die Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Einberufung. Den Termin hätte es also erst gar nicht geben dürfen.
Schicker wurde bestätigt, der 2. Vorsitzende Christoph Henssler trat dagegen zurück.
Unlogisch: Wie wo und wann wurde Schicker durch wen „bestätigt“? Es fand ja nichts statt. Im gleichen Sinne ist auch „dagegen“ falsch. Auch das ist wieder ein Framing, als habe es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der „Bestätigung“, die es ja nicht gab, und dem Rücktritt gegeben. Es kann aber keinen Zusammenhang zwischen einem Nichts und einem Etwas geben (Urknalltheorie jetzt mal außen vorgelassen.) – ähnlich wie man nicht durch 0 teilen kann. Was es NICHT gab, war die Abberufung, die es aber nur hätte geben können, wenn es die Versammlung hätte geben können, die es aber nicht gab, weil sie nach Ansicht des Landgerichts Heidelberg nicht rechtens war.
Denn: Das für die Fußballspielbetriebs-GmbH der TSG Hoffenheim zuständige Landgericht (LG) Heidelberg erklärte auf kicker-Anfrage, dass bereits vergangene Woche ein Antrag auf Verfügung im einstweiligen Rechtsschutz eingegangen sei zur Untersagung der Durchführung der Gesellschafterversammlung.
„Denn:“ – suggeriert eine Kausalität, die es in dem Sinne auch nicht gibt – und schon gar nicht, wie es formuliert ist. Die Anfrage des kicker hat nichts mit dem Entscheid des Landgerichts zu tun und auch nicht damit, dass ein Antrag eingegangen war. So steht es da. So ist das falsch.
Antragssteller war Dietmar Hopp, der zwar noch über die Kapitalmehrheit beim Bundesligisten verfügt, allerdings seine Stimmrechtsmehrheit vor knapp drei Jahren an den e.V. rückübertragen hat.
Äh, ja, und? Also der Name des Antragstellers ist in diesem Zusammenhang berichtenswert, aber die beiden anderen Punkte haben mit der Sache faktisch nichts zu tun. Das erkennt man einfach durch eine Änderung der Appositionen. Hätte Herr Hofmann geschrieben. „Antragssteller war Dietmar Hopp, der gerne hellblaue Polo-Shirts und schwarze Schuhe trägt, allerdings nicht beim Golfspielen.“ wäre der Informationsgehalt zur Sache genauso hoch gewesen.
Dessen Interimsvorsitzender Christoph Henssler hatte eine Gesellschafterversammlung einberufen für diesen Montag.
Wo wir gerade bei Stil sind: Geht syntaktisch im Deutschen, aber für gewöhnlich steht das Perfekt Partizip am Satzende.
Ursprünglich soll eine Degradierung des einzig verbliebenen Geschäftsführers der GmbH, Andreas Schicker, zum Sportdirektor zur Debatte gestanden haben.
Große Worte: „Degradierung“, „einzig verbliebenen Geschäftsführers“, „Sportdirektor“, aber halt eingerahmt zwischen „soll“ und „haben“. Also keine Substanz.
Hensslers am gestrigen Sonntag kurz vor dem 1:5 beim FC Bayern publiziertes Statement las sich allerdings so, …
Interpretation.
… als sollte es eher um Grundsatzbesprechungen guter Governance gehen, …
Weiß hier jede/r, was mit „Governance“ gemeint ist? Unternehmensführung. Also angeblich („sollte“) wollte Herr Henssler mit den anderen Gesellschaftern über eine „gute Unternehmensführung“ sprechen? Das ginge ja auch mal bei einem Bierchen.
…, was nachdem es bereits in den Tagen zuvor ein Hauen und Stechen im Hintergrund gegeben hatte …
Wenn es das wirklich gegeben haben sollte, das Hauen und Stechen, fehlen hier doch Ross und Reiter. Und wie kann von „im Hintergrund“ zu sprechen sein, wenn es in der Presse steht?
… und mittlerweile mehrere Mitarbeiter freigestellt respektive angezählt sein sollen.
Respektive heißt beziehungsweise. Und was „sollen“ heißt, ist auch klar: Gerücht.
(Es folgt eine große Abfolge von Bildern, die auf andere kicker-Artikel verweisen, so dass der „recht und billig denkende Mensch“ schon sehr aufmerksam sein muss, um festzustellen, dass dies noch nicht das Ende des Artikels ist. Man kann auch mit Design manipulieren.)
Zu der Versammlung kam es nicht mehr, denn das LG folgte Hopps Antrag und untersagte die Durchführung des Meetings.
Der Autor hat so viele Füllwörter und sinnfreien Beifügungen in seinem Text, dass man sich durchaus fragen darf, warum er „Landgericht“ („LG“) nicht ausschreibt. Und es untersagte auch nicht die „Durchführung des Meetings“. „Meeten“ hätten sich alle ja gerne können, aber halt nicht in dem avisierten Format als Gesellschafterversammlung.
Der Milliardär, der mit viel Geld aus dem Dorfklub einen etablierten Bundesligisten geformt hat, …
A propos „sinnfreie Beifügungen“: Ja, es wäre möglich, dass sich ein Milliardär mit 4,80 € an einem Projekt beteiligt, aber ist das noch nach fast zwei Jahrzehnten TSG Hoffenheim Profi-Fußball berichtenswert, dass Herr Hopp das Ganze mehr oder weniger allein anschubfinanziert hat?
… aber zuletzt auch immer wieder mit offensichtlich wankelmütigen Entscheidungen auffiel, hatte sich zuletzt öffentlichkeitswirksam hinter Schicker gestellt.
Welche Entscheidungen sind denn inwiefern „offensichtlich wankelmütig“? Was ist damit konkret gemeint? Wird nicht ausgeführt, also nur behauptet. Und wäre „öffentlichkeitsUNwirksam“ ratsamer? Besser? Wieder also eine Selbstverständlichkeit. (Dazu gleich mehr.))
„Wir sind uns im e.V.-Vorstand einig, dass Andi Schicker als Geschäftsführer bei der TSG Hoffenheim gehalten werden muss“, wird auch Frank Engelhardt, 3. Vorsitzender des e.V., auf der TSG-Website zitiert.
Das wiederum ist eine klare Aussage – mit Quelle.
Hintergrund des Konflikts ist ein seit Monaten, vielleicht sogar Jahren …
… vielleicht …
… schwelender Machtkampf im Kraichgau, bei dem es zunehmend schwerfällt, die einzelnen Fronten auseinanderzuhalten.
Wem fällt das schwer? Welches sind die „Fronten“? In der Presse wird moniert, wenn Spieler als „Material“ bezeichnet werden, aber die Verwendung von Kriegsvokabular ist angemessen? Ja, es gibt noch die Torjäger“kanone“, aber es ist sehr unwahrscheinlich, dass man einen Torschützenkönig als „Bomber der Nation“ bezeichnen wird. Und von „abschlachten“ liest man auch immer seltener.
Im Herbst waren die Geschäftsführer Markus Schütz und Frank Briel abberufen worden, kurz darauf trat e.V.-Präsident Jörg Albrecht zurück. Erst vergangene Woche hatte mit Tim Jost ein weiterer Geschäftsführer einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.
Alles Feststellungen, die zwar korrekt sind, aber in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Dadurch aber, dass sie in diesem Zusammenhang erwähnt werden, wird ein Zusammenhang suggeriert. Auch das wäre nach dem UWG §3 („Selbstverständlichkeitsverbot“) verboten. (Warum? Wenn ein Hersteller von Babynahrung damit werben würde, dass seine Produkte frei von Glassplittern seien, dann ist das gewiss richtig. Aber erstens dürfte er sie mit ja gar nicht auf den Markt bringen, zweitens suggeriert die Aussage, dass es bei anderen womöglich nicht so ist. Das ist Irreführung. Das UWG erlaubt das nicht, das Grundgesetz schon.)
Zuletzt hatte sich der zwischenzeitlich beruhigte Streit an einem mutmaßlichen Datenschutzverstoß zulasten der Mitglieder neu entzündet.
Mutmaßlich.
Gibt es ein juristisches Gutachten?
Die Vorstellungen der Aufarbeitung des Themas seitens Henssler auf e.V.-Seiten und Schicker als GmbH-Boss auf der anderen Seite gingen offenbar diametral auseinander, um es vorsichtig zu sagen.
Offenbar?
Unklar ist nach wie vor, ob es bereits ein juristisches Gutachten in der Sache gibt und wen dieses belastet.
Korrekt wäre „ob es wen“, denn wenn es kein juristisches Gutachten gibt, kann auch niemand belastet sein. So formuliert wird aber suggeriert, dass es wen gibt, der dadurch belastet wird. Das ist nicht logisch.
Dass ein GmbH-Mitarbeiter in der Sache freigestellt wurde, der zuvor in der Hopp-Stiftung arbeitete, erweckt aber den Eindruck, dass es darum gegangen sein könnte, einen genehmen Kandidaten für den e.V.-Vorsitz zu finden.
Interpretation. Die kann man teilen oder auch nicht. Auf jeden Fall ist es die Privatmeinung des Autos, also ein Kommentar, keine Nachricht.
Unklar allerdings ist der Hintergrund der Untersagung des LG, sprich ob es sich lediglich um einen Formfehler handelt und die Gespräche um die Zukunft Schickers lediglich aufgeschoben sind.
Aber der kicker hatte doch nachgefragt (s. o.). Und da gab es keine Information dazu, und nachgehakt wurde nicht. Und wenn es „unklar“ ist, warum wird dann darüber geschrieben? Es ist wahrscheinlich auch unklar, ob Herr Schicker seine jetzige Prothese noch im nächsten Jahr haben wird. Das wird korrekterweise nicht thematisiert, weil es nichts zur Sache beiträgt. Das aber, was der Autor thematisiert, trägt auch nichts zur Sache an sich bei.
Klar wurde am Montagabend dann auch, dass Henssler seinen sofortigen Rücktritt als 2. Vorsitzender des e.V. bekanntgab.
Eine sehr freisinnige Formulierung. Ja, es wurde klar, dass er seinen sofortigen Rückritt bekanntgab, weil (!) er seinen sofortigen Rücktritt bekanntgab. Diese verklausulierte Darstellung seiner Pressemeldung trägt ebenfalls nichts zur Sachlichkeit bei, sondern versucht, dem Rücktritt etwas Mysteriöses zugeben. Etwas wird klar, wenn es aus einem Dunkel oder Undurchsichtigem hervortritt.
„Die sportliche Entwicklung der vergangenen Monate ist ein klarer Beleg für die erfolgreiche und engagierte Arbeit aller Mitarbeitenden im Verein. Die TSG Hoffenheim und ihre Mitglieder standen und stehen für mich stets an erster Stelle. Es war mir jederzeit ein großes Anliegen, den Verein strukturell wie auch professionell weiterzuentwickeln. Aus tiefer Verbundenheit zu meinem Klub wünsche ich der TSG Hoffenheim für die Zukunft nur das Beste und lege mein Amt mit dem heutigen Tage nieder“, so der Funktionär.
Das Zitat wurde korrekt 1:1 übernommen. Und interessanterweise nicht in dem Duktus behandelt, wie alles Vorhergegangene. Hier ließe sich auch sehr vielhineininterpretieren. Tat der Autor hier nicht. Auch interessant. Wie auch, dass das einzig wirklich Neue ganz am Ende steht. Aber wir wollen ja nicht mutmaßen …

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